Wenn Ihnen die Artikel 253 bis 273c des OR (Obligationenrecht) geläufig sind und wenn Ihnen die VMWG (Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen) sowie die ZPO (Zivilprozessordnung) wie
auch die Fristen, Formen und Verfahren bekannt sind, dann zollen wir Ihnen unsere grosse Achtung, denn genau in diesen Artikeln etc. steckt das Detail in der Verwaltung von Wohnungen und dem Stockwerkeigentum.
Wir sind in unserem Tätigkeitsgebiet ausgebildet, bilden uns periodisch weiter und arbeiten täglich in diesem Fachgebiet- genau dafür, dass auch ein grosser Sturm ohne grösseren Schaden überstanden werden kann.
Gerne stellen wir auch Ihnen unser Wissen zur Verfügung - Sie wissen ja - Sie stehen bei uns im Mittelpunkt
Die Nettorenditenberechnung Ihrer Liegenschaft als Grundlage für die Beweiserbringung der nicht missbräuchlichen Miete ist für uns kein Fremdwort.
Sprechen Sie mit uns die notwendigen Unterlagen ab und Sie erhalten eine detaillierte und nachvollzieh-bare Berechnung, sei dies für einen Streitfall oder als Entscheidungsgrundlage Ihrer Bewirtschaftung.
Mietverträge für Wohnungen, Geschäftsräume, Garagen- oder Parkplätze erhalten Sie von uns innert kurzer Zeit.
Eine möglichst lange Partnerschaft mit Ihrem Mieter bedarf einem klar abgefassten Vertrag, welcher auch in einer Zeit von Unstimmigkeiten als Grundlage dienen soll.
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